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Antrag zum Kauf auf Rechnung

Hier können Sie Ihr Kundenkonto für Kauf auf Rechnung freischalten lassen. 

Diesen Service bieten wir ausschließlich für bestimmte Organisationen, wie zum staatliche Institutionen bzw. öffentliche Einrichtungen wie z.B. Gerichte, Ämter, Krankenhäuser, Einrichtungen der Kirche, sowie an sehr große Firmen an. Ob Ihr Betrieb für unseren Service qualifiziert ist, erfahren Sie weiter unten („Für wen ist Kauf auf Rechnung möglich?“). Alle anderen Kunden nutzen bitte unsere regulären Zahlungsmethoden.

Bitte beachten Sie: Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.

Und so geht’s: 

  • Einfach das Online-Formular ausfüllen und abschicken.
  • Nach Eingang prüfen wir Ihren Antrag und schalten diesen ggf. frei.
  • Anschließend erhalten Sie von uns eine Nachricht über das Ergebnis der Antragsprüfung per E-Mail.
  • Wenn Sie einen positiven Bescheid erhalten, ist Ihr Kundenkonto dann für den Rechnungskauf freigeschaltet. Die regulären Zahlungsmöglichkeiten bleiben weiterhin erhalten.


Noch etwas:
Um den Rechnungskauf nutzen zu können, benötigen Sie ein SANUNDO-Kundenkonto. Falls Sie noch keins haben, legen Sie am besten gleich eins an. So können Sie bis zur Freischaltung des Rechnungskaufs unsere regulären Zahlungsmöglichkeiten nutzen.

Sie wollen ein Kundenkonto anlegen und gleich den Antrag zum Rechnungskauf stellen? Kein Problem: Nutzen Sie einfach den Kunden-Login zum Kauf auf Rechnung.
Rechnungen zu Ihren Bestellungen schicken wir Ihnen ausschließlich auf an die in Ihrem Kundenkonto hinterlegte Adresse.


Für wen ist Kauf auf Rechnung möglich?
Auf Rechnung können Organisationseinheiten der öffentlichen Verwaltung (Bund, Länder, Bezirke, (Land-)Kreise, Städte und Gemeinden), Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie öffentliche Unternehmen bezahlen.

Weiterhin bieten wir allen politischen Parteien im Sinne des § 2 PartG die Möglichkeit zur Bezahlung auf Rechnung. Wir möchten darauf hinweisen, dass politische Parteien als unsere Kunden die freiheitliche und demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Grundgesetzes achten. Sollte dies nicht der Fall sein, sehen wir ohne die Angabe der Gründe von einer Lieferung ab.

Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie sonstigen kirchlichen Anstalten und Vereinen möchten wir gerne die Zahlart Rechnungszahlung anbieten.

Die Reiga Consult GbR behält sich vor, die Entscheidung über die Zahlungsmöglichkeit auf Rechnung unter Vorbehalt einer internen Prüfung zu treffen. Die Entscheidung über die Zahlung auf Rechnung gegenüber dem Kunden erfolgt unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs.



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staatliche Institutionen bzw. öffentliche Einrichtungen wie z.B. Gerichte, Ämter, Krankenhäuser, Einrichtungen der Kirche, sowie an sehr große Firmen

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