Allmess Wärmezähler Wärmemengenzähler Integral-V UltraLite Qp 1,5 Ultraschallzähler Eichung 2024
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Artikel-Nr.: 566423000780
- EAN: 561423000706
Produktbeschreibung
Artikelnummer 566423000780
Ultraschall Kompaktwärmezähler
Allmess INTEGRAL-V UltraLite 1,5 DS
gemäß Prospekt-Ident-Nr. P0014
Ultraschall Verschraubungswärmezähler
Lieferumfang:
Kompaktwärmezähler mit Verschraubungs-Durchfluss-Sensor in Ultraschall-Technologie
mit abnehmbarem Rechenwerk und MID-Zulassung, direktmessenden Temperaturfühlern
passend für Einbaustellen gemäß EN1434, Dichtungs- und Plombiermaterial.
Gesamtbauhöhe mit Rechenwerk: 128mm
Gesamtbauhöhe ohne Rechenwerk: 82mm
Einbaulänge: 110mm (ohne Verschraubungen)
Durchfluss-Sensor:
qp 1,5: gesamter Messbereich 0,002 bis 3,3 m3/h
in Ultraschalltechnologie
Verbindungskabel zum Rechenwerk: 0,5m
Metrologie: MID-Zulassung Klasse 2, 1:250
Oberer Durchflussgrenzwert qss : 3,3 m³/h
Maximaler Durchfluss qs : 3 m³/h
Nenndurchfluss qp : 1,5 m³/h
Minimaler Durchfluss qi : 6 l/h
Anlaufwert qc : 2 l/h
Schutzklasse : IP67
Druckverlust bei qp : 0,21 bar
Druckstufe bar : PN 16
Betriebstemperatur : 1-120°C
Rechenwerk
Temperaturbereich : 0...105°C
Temperaturdifferenz Ît : 3 ...105 K
LC-Anzeige (8-stellig) kWh : 99999999 (Standard)
MWh : 99999,999
m³/h : 999999,99
Spannungsversorgung : 6 Jahresbatterie + ein Jahr Gangreserve
Umgebungsklasse : EN 1434-Klasse C, MID: E1, M1
Schutzklasse : IP54
Umgebungstemperatur : 5-55°C
Optische Schnittstelle, 18 Monatsendwerte, Energieanzeige (kWh), Volumen (m3), Vorlauf-,
Rücklauftemperatur, Temperaturdifferenz, Momentan-Durchfluss (l/h), Leistung (kW),
Fehlerspeicher, Fließrichtungserkennung, Verschmutzungswarnung
Temperaturfühler
Pt 500, direktmessend für Einbaustellen gemäß EN1434, Kabel ca. 1,2 m, 0-105°C
Typ: INTEGRAL-V UltraLite 1,5 - DS
Best.-Nr.: 561423004906
Das Gewinde ¾“ am Zähler hat ca. einen Durchmesser von 26 mm und die Überwurfmutter der dafür passenden Verschraubung hat eine Schlüsselweite von 30mm.
Dieser Zähler ist nicht Funk vorbereitet !
Bitte beachten Sie die Gesetzesänderung der Heizkosten Vorordnung seit 01.12.2021, die bezüglich der Fernauslesung der Messtechnik und Bereitstellung der Daten dem Mieter gegenüber, speziell ab dem 01.01.2022, der monatlichen Bereitstellung der Daten für den Mieter und des 3 + 3 Kürzungsrechtes bei Verwendung von nicht Fernauslesbarer Messtechnik.